Allgemeine Geschäftsbedingungen

:1 angebote
Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.

:2 fremdleistungen
Die Designerin ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ggf. auch durch Dritte zu erfüllen.

:3 gefahrübergang, versand
Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers abgeschlossen.

:4 lieferfristen
Wird ein vereinbarter Liefertermin oder Ausführungstermin überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, der Designerin eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferpflicht oder Ausführungspflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausge-schlossen, wenn die Designerin die Gründe des Verzugs der Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Für die Dauer der Prüfung der Entwürfe, Fertigungsmuster, Andrucke usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffen seiner Stellungnahme.

:5 fälligkeit der vergütung
Die Vergütung der Designerin ist bei Ablieferung der Arbeiten und ohne weitere Abzüge fällig. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Designerin ein Zurück-haltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.

:6 eigentumsvorbehalt
Bis zu vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art, sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. im Eigentum der Designerin.

:7 urheberrechtliche nutzungsrechte
Auch nach der Zahlung des Honorars bzw. der Vergütung verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen Schutzrechte an ihren Leistungen bei der Designerin. Insbesondere darf der Auftraggeber Leistungen der Designerin nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte kann nur mit Einwilligung der Designerin und gegen gesonderte Vergütung erfolgen. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Designerin. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind. Die Designerin ist als Inhaberin der Urheberrechte befugt, ihre Arbeiten zu signieren.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist die Designerin berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

:8 herausgabe von daten
An allen Werken werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Designerin ist somit nicht verpflichtet, offene Dateien und Daten herauszugeben. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung, wenn der Auftraggeber wünscht, offene Dateien und Daten von der Designerin zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Alle von der Designerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenträger, Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern und Dateneien [online und offline] gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Designerin nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Designerin ist ausgeschlossen bei allen Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

:9 genehmigung der muster
Die Designerin verpflichtet sich, vor der Herstellung von Werbemitteln jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. eines seiner Beauftragten oder Bevollmächtigten einzuholen. Dies geschieht dadurch, dass die Entwürfe für die Werbemittel vom Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigen für die Weiterverarbeitung (Litho, Druck, usw.) schriftlich freigegeben werden.
Die Designerin erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich fünf bis zehn Belege.

:10 schweigepflicht
Die Designerin verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebs des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

:11 versicherung, lagerkosten
Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, elektronische Daten, reproduktionsfähige Vorlagen, Negative usw. wird von der Designerin bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass die Designerin der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft. Wünscht der Auftraggeber die Versicherung gegen Feuer oder Diebstahl, so hat er sie selbst zu abzuschließen. Das gilt auch für Druckvorlagen des Auftraggebers, die bei den Druckereien lagern.

:12 rechtliche überprüfung, haftung
Dem Auftraggeber obliegt die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von der Designerin vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel. Der Auftraggeber darf der Designerin nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Auf Verlangen der Designerin hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt die Designerin von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.

:13 gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Designerin ergeben, ist der Wohnsitz der Designerin. Die Beziehungen zwischen der Designerin und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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